GPI-Archiv

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COMENIUS AUSZEICHNUNGEN
Teilnahme

Um die Comenius-EduMedia-Auszeichnungen können sich Verlage, In­stitutionen, Einrichtungen, Universitäten, Schulen, Projektgruppen sowie Autoren von Bildungsmedien aus allen Ländern Europas bewerben, die IKT-basierte Bildungsmedien herausgeben, herstellen oder vertreiben.

Teilnahmebedingungen

Anträge für die Verleihung von Comenius-Auszeichnungen sind mit Anmeldeformular bis zum 12.03.2007 (Poststempel) einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Folgende Teilnahmebedingungen sind zu erfüllen:


Folgende Teilnahmebedingungen sind zu erfüllen:
  • Einreichung des Anmeldeformulars mit vollständigen und korrekten Angaben, die im Falle einer Auszeich­nung für Auszeichnungsfeier, Urkunde und Pressetext verwendet werden (Das Formular befindet sich auf der Homepage der GPI: www.gpi-online.de);
  • Einsendung von drei Exemplaren des eingereichten Bildungsmediums bzw. Übermittlung der kostenlosen, uneingeschränkten Zugangsrechte für Online-Produk­te und ggf. Übersendung von Passwörtern, Freischalt­codes, Lösungswegen u.a.;
  • Einsendung einer zusammenfassenden inhaltlichen Dar­stellung und Begründung zu jedem eingereichten Produkt (nicht mehr als 3 DIN A4 Seiten, max. 2 Abbildungen);
  • Übersendung einer Bilddatei (gif oder jpg / 300 dpi; 300 - 900 KB), die für Präsentation, Dokumentation und Veröffentlichung zum eingereichten Produkt bzw. Projekt verwendet werden kann;
  • Überweisung der Teilnahmegebühr. Für die Teilnahme am Wettbewerb um die Comenius-Auszeichnungen wird im Jahr 2007 eine Teilnahmegebühr von 355,- EUR pro eingereichten Titel erhoben. Die Gebühr für ein­gereichte Serien wird nach folgendem Quotienten berechnet: Anzahl der Titel, multipliziert mit 355,- EUR und dividiert durch 1,5.
  • Die Gebühr ist bei Antragsein­reichung (12.03.2007) zu überweisen an:
    IB&M der GPI
    Bank für Sozialwirtschaft Berlin: BLZ: 100 205 00;
    Konto-Nr.: 3 398 101;
    IBAN: DE521002 0500 0003398101;
    BIC: BFSWDE31BER.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.